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In diesem Bereich finden Sie Verordnungen und Sicherheitshinweise zum Umgang mit Waffen

Das neue Waffenrecht 
Um das Waffenrecht stets auf den neuesten Stand zu halten, verlinken wir hier zu den entsprechenden Seiten » Das Waffenrecht beim DSB des Deutschen Schützenbundes DSB  
Beachten Sie bitte auch die weiteren Dokumente zum Umgang mit Waffen, die unser Referent für Aus- und Weiterbildung Reinhard Meyer zusammengestellt hat.

» Das Waffengesetzt von 2002 mit den 2008 und 2009 ergangenen Änderungen

» Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

» Änderungen im Waffenrecht 2008

» Änderungen im Waffenrecht 2009

» Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition

» Hinweise des DSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition inSchützenhäusern

» Das Wichtigste zum Waffenrecht

» DSB-Poster zur Waffenübersicht (wie bringe ich was unter)
Achtung: Dateigröße 6 MB!

» Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung

» Regelungen für den Transport von Schusswaffen und Munition in Deutschland

» Ergänzende Hinweise zum Waffentransport

» Kommentar zum Waffenrecht

Weitere Links
» Schiesstandrichtlinien (DSB) 
Waffenaufbewahrung 
Gemäß dem derzeit gültigen Waffengesetz müssen Inhaber von erlaubnispflichtigen Waffen diese bei der zuständigen Behörde - in unserem Bezirk bei

Landkreis Lüneburg
Fachdienst 41 – Ordnung und Kommunales
Auf dem Michaeliskloster 4
21337 Lüneburg

anzumelden. Dieses hat bis zum 31. Dezember 2010 zu erfolgen

Auch wenn die Waffen nicht zu Hause, sondern im Schießstand des Vereins aufbewahrt werden, ist dieses zwingend erforderlich!

Vorgehensweise:
Es ist zu prüfen, welche Art des Waffenschrankes zur Verfügung steht und was in diesem Schrank aufbewahrt werden darf (siehe Formular » Hinweise zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die Erläuterung zu den » Sicherheitsstufen.

Mit dem Formular » Mitteilung über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen melden Sie die Waffe(n) letztendlich an. Dieses letzgenannte Formular sollte möglichst auf gelbem Papier ausgedruckt werden und dann ausgefüllt an die angegebene Adresse gesendet werden.

Ein Tipp zur Anmeldung: Ein Beleg über die Beschaffung des Waffenschrankes, aus dem die Sicherheitsstufe hervorgeht, erleichtert unter Umständen die Anmeldung. Auch Fotos können hier sehr hilfreich sein.  

Sportversicherung

» Informationen des NWDSB zu Versicherungsfragen  Link zum NWDSB 

Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie grundsätzlich den » Sicherheitshinweis für den Umgang mit Druckluftkartuschen  pdf 
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