In diesem Bereich finden Sie Verordnungen und Sicherheitshinweise zum Umgang mit Waffen
| Waffenaufbewahrung |
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Gemäß dem derzeit gültigen Waffengesetz müssen Inhaber von erlaubnispflichtigen Waffen diese bei der zuständigen Behörde - in unserem Bezirk bei Landkreis Lüneburg Fachdienst 41 – Ordnung und Kommunales Auf dem Michaeliskloster 4 21337 Lüneburg anzumelden. Dieses hat bis zum 31. Dezember 2010 zu erfolgen Auch wenn die Waffen nicht zu Hause, sondern im Schießstand des Vereins aufbewahrt werden, ist dieses zwingend erforderlich! Vorgehensweise: Es ist zu prüfen, welche Art des Waffenschrankes zur Verfügung steht und was in diesem Schrank aufbewahrt werden darf (siehe Formular » Hinweise zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die Erläuterung zu den » Sicherheitsstufen. Mit dem Formular » Mitteilung über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen melden Sie die Waffe(n) letztendlich an. Dieses letzgenannte Formular sollte möglichst auf gelbem Papier ausgedruckt werden und dann ausgefüllt an die angegebene Adresse gesendet werden. Ein Tipp zur Anmeldung: Ein Beleg über die Beschaffung des Waffenschrankes, aus dem die Sicherheitsstufe hervorgeht, erleichtert unter Umständen die Anmeldung. Auch Fotos können hier sehr hilfreich sein. |
Sportversicherung
| » Informationen des NWDSB zu Versicherungsfragen | Link zum NWDSB |
Sicherheitshinweise
| Bitte beachten Sie grundsätzlich den » Sicherheitshinweis für den Umgang mit Druckluftkartuschen |





